Alle Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen einen Energieausweis. Es besteht die Verpflichtung, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.
Wurde eine Modernisierung gemäß Wärmeschutzverordnung vor 1977 durchgeführt oder der Bauantrag nach dem 31. Oktober 1977 gestellt, besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bei Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten besteht die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsabhängigen Energieausweis. Ich empfehle den Bedarfsausweis, da dieser unabhängig vom Nutzerverhalten ist und aussagt, wie viel Energie ein Gebäude tatsächlich verbraucht.
Der verbrauchsabhängige Ausweis spiegelt den Verbrauch der letzten 3 Jahre wieder – er ist nutzungsabhängig.
Eine Analyse erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes oder der Wohnung vor Ort. Das Ergebnis wird in einen schriftlichen Bericht zusammengefasst. Nach erstellen des Berichts sind Maßnahmen zur Energieersparnis zu erörtern und effiziente Lösungen aufzuzeigen. Der Energiepass für den Energiebedarf eines 1 bis 2 Familienhauses umfasst ca. 40 bis 50 Seiten – er ist 10 Jahre gültig.
Nichtwohngebäude benötigen ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet oder verkauft werden. Besonderheit: Öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 qm Nettogrundfläche und regelmäßigen Publikumsverkehr müssen in jedem Fall einen Energieausweis erstellen lassen.
Für weitere Auskünfte zur Erstellung von Energieausweisen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an.